EUDR: EU erteilt risikofreier Länder-Kategorie eine klare Absage

Wer auf eine Abschwächung der EUDR gehofft hatte, wird enttäuscht: Die EU hat den Vorschlag abgelehnt, bestimmte Länder als „risikofrei“ einzustufen und sie damit von den Anforderungen auszunehmen. Die Verordnung tritt zwar später in Kraft – für Großunternehmen ab Dezember 2025, für KMU ab Juni 2026 – doch inhaltlich bleibt sie kompromisslos. Unternehmen müssen sich auf komplexe Rückverfolgbarkeit und umfassende Sorgfaltspflichten einstellen.

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